Grundlagen und Vertiefung Kältekreislauf (ChemSchV Katgegorie II)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 2.680,00 €

Unterricht

22.09.2025 - 10.10.2025

8:30 - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 80 Std.

Lehrgangsort

Loebstr. 18

54292 Trier

Verwaltung HWK

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

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Kursnummer  16828-3

Vertiefung Kältekreislauf einer Wärmepumpe

Alle Infos rund um unser Weiterbildungsangebot zum Thema Wärmepumpen finden Sie hier.

Ihre Vorteile
- Sie handeln gesetzeskonform nach den gültigen Normen und halten jeder gesetzlichen Prüfung stand
- Wertvolle Ergänzung zu Ihrer Produktschulung
- Schulung mit hohem Praxisanteil

Sie erhalten durch die theoretischen Inhalte eine fundierte Basis, welche durch praktische Arbeiten am Kältekreislauf gestützt wird. Das Handling der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge beim Eingriff in den Kältekreislauf fördern das sichere und umweltgerechte Arbeiten an Wärmepumpen.

Inhalte

  • Aufbau und Funktion der Hauptbauteile im Kältekreislauf
  • Evakuieren, Dichtheitsprüfung und Lecksuche in der Praxis
  • Umgang mit Kältemittel und Kältemaschinenöle, Evakuieren, Befüllen und Absaugen
  • Inbetriebnahme, Messungen und Fehlersuche an Kälteanlagen
  • Vertiefung Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz
  • Prüfungsvorbereitung zu Kategorie II Prüfung
  • Theoretische und praktische Prüfung Zertifikat der Kategorie II gemäß DVO (EU) 2015/2067.

Voraussetzung
Technische oder handwerkliche Ausbildung

Zielgruppe
Geselle, Meister, Techniker u. w. aus der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, oder Elektrotechnik.

Abschluss
Zertifikat der Kategorie II gemäß DVO (EU) 2015/2067 und Teilnahmebescheinigung.

Information
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsstellung durch den Träger Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, die Landesinnung Kälte-Klima-Technik gestellt wird.
Alle angegebenen Preise sind inkl. Mwst.

Lehrgangsort
Balthasar-Neumann-Technikum Trier

Bildungsfreistellung
Die Bildungsveranstaltung "Wärmepumpenschulung" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt.
Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!

Freistellungsziffer: 2021/2866/23

 

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