Inhalte
Elektrische Anschlüsse, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen beruflichen Tätigkeit stehen, können und dürfen nur nach erfolgreicher Teilnahme durchgeführt werden. Elektrofachkräfte müssen auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrungen sowie Kenntnisse der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen mögliche Gefahren erkennen, um übertragene Arbeiten zweifelsfrei beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten notwendig, die auf das erlaubte Tätigkeitsfeld beschränkt ist.
Für alle genannten Berufsgruppen gemeinsam:
Elektrotechnische Grundlagen mit Praxisübungen
Gefahren / Wirkungen des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen
Begriffsklärung nach DIN-VDE
Prüfen der Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung nach DGUV 3
Anschluss von Wechsel- und Drehstromverbrauchern
Arten und Verlegung von Kabeln und Leitungen
Funktion und Arten von Überstromschutzeinrichtungen
Messtechnik mit zweipoligen Messgeräten und digitalen Messgeräten
Messungen nach DIN VDE 0701 und Prüfprotokolle
Prüfung: Theorie und Praxis
Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. In der Praxis kann eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten also z. B. ein Möbel- und Küchenmonteur sein, der die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgreich absolviert hat und über das theoretische und praktische Wissen verfügt, um Elektroherde und elektrische Betriebsmittel fachgerecht und sicher in Möbeln anschließen zu können.
Welche Aufgaben darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) durchführen
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf einfache artfremde elektrische Tätigkeiten ausführen, wenn diese mit ihrer ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Diese festgelegten Tätigkeiten müssen vom Unternehmer in der Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beschrieben werden und es müssen wiederkehrende gleichartige Tätigkeiten mit für den Verwendungszweck abgesicherten Übergabepunkten sein.
Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.
Die Ausbildung umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein Praxismodul. Im theoretischen Teil werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Betriebsmitteln vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Im praktischen Teil vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.
Was darf eine EFKffT nicht
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf zum Beispiel keine Arbeiten an elektrischen Anlagen erledigen und auch keine elektrische Anlage erweitern. Ein Hausmeister darf also nicht beauftragt werden, Instandhaltungsarbeiten am Versorgungsnetz durchzuführen.
Die EFKffT unterliegt innerhalb eines Unternehmens der Fachverantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft. Außerhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens darf die EFKffT nicht tätig werden. Sie gilt dann als elektrotechnischer Laie. Bei einem möglichen Unternehmenswechsel müssen alle fachlichen Qualifikationen im Bereich der Elektrotechnik dem neuen Unternehmer und seiner verantwortlichen Elektrofachkraft erneut nachgewiesen werden.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen keine wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Dies ist in der DGUV Information 203-071 in Abschnitt 5.1 "Anforderungen an Prüfpersonen" ausdrücklich festgehalten.
Wichtig:
Bildungsveranstaltung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt. Anerkennungsziffer: 2021/1975/23
Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!