Rechtsgrundlagen

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerkern, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.

Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.



Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

EU/EWR Handwerksverordnung

Berufsbildungsgesetz

Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.

Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre innere Struktur. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zur Vollversammlung, zum Vorstand, und viele mehr.

Folgen Sie dem Link zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Handwerkskammerbeitrag.

Außerdem können Sie hier die Festsetzungen der Handwerkskammerbeiträge sowie die Beitragsordnung herunterladen.

Die Gebühren sind in einer eigenen Ordnung zusammengefasst. Hier erfahren Sie Genaues zu unseren Leistungen, abseits vom kostenlosen Service für Mitgliedsbetriebe.

Die Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Trier regelt die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen für „bare Auslagen und Zeitversäumnis“, also insbesondere die Entschädigung für den zeitlichen Aufwand der ehrenamtlichen Mitglieder in den Kammergremien und in den Prüfungsausschüssen.

Auch in Fachgebieten wie der Berufsausbildung, Gesellenprüfung, Meisterprüfung oder bei der Verwaltung der Sachverständigen gilt es Regeln zu beachten. Folgen Sie den Links, um mehr darüber zu erfahren.

 Ausbildung von behinderten Menschen

 Fortbildungsprüfungen

 Meisterprüfungsordnungen

Manchmal müssen unsere Rechtsgrundlagen aktualisiert werden. Damit Sie Änderungen nachverfolgen können, haben wir die einzelnen Änderungen chronologisch zusammengestellt.

  Änderungen von Rechtsgrundlagen

 

 Kontakt

Klisch, Martin

Martin Klisch

Abteilungsleiter Hoheitliche Aufgaben

Tel. 0651 207-111

Fax 0651 207-56111

mklisch--at--hwk-trier.de