Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung (Stufe 3S) - Aufbau

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 840,00 €

Unterricht

14.04.2025 - 16.04.2025

08:00 bis 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 24 Std.

Lehrgangsort

Loebstraße 18

54292 Trier

KFZ Technik 2

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

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Kursnummer  16859-0

Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenial, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreise Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Kursinhalte

  • Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
  • Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
  • Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten

Zielgruppe
Teilnehmer/-innen, die bereits erfolgreich das Grundlagenseminar zur Fachkundigen Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) absolviert haben.

Zulassungsvoraussetzungen
Laut DGUV Infomation 209-093 ist vor Beginn der Maßnahme sicherzustellen, dass die zu qualifizierende Person folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • mindestens eine Qualifikation nach der Stufe 2S,
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb") hat und
  • gesundheitlich geeignet ist. Das kann beispielsweise durch eine Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" sichergestellt werden.

Für die Teilnahme an der Schulung ist ein Nachweis der o. g. Voraussetzungen nicht erforderlich. Die Überprüfung und Sicherstellung, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte Arbeiten an HV-Systemen durchführen, obliegt der unternehmerischen Verantwortung.

Abschluss
Im Anschluss an den Lehrgang legen die Teilnehmer eine Prüfung ab. Alle erfolgreichen Absolventen erhalten ein Fachkunde-Zertifikat.

Ein Lehrgang in Zusammenarbeit mit der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK).

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

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