Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Eigene Fachkräfte ausbilden!

Sie haben die Wahl zwischen Online- und Präsenzunterricht in Trier. An den Online-Unterrichtstagen sparen Sie sich die Anfahrtszeit sowie die Fahrtkosten und an den Präsenztagen profitieren Sie von dem Austausch in der Gruppe und dem direkten Kontakt mit den Dozierenden. Am ersten und letzten Unterrichtstag sollten die Teilnehmenden jeweils in Präsenz vor Ort sein.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 600,00 €

Prüfung: 180,00 €

förderfähig

Unterricht

06.09.2025 - 20.09.2025

samstags von 08:30 bis 17:00 Uhr (3x), Montag - Freitag (08.09. - 12.09.) von 08:00 - 16:30 Uhr

Online mit Präsenztagen

Lehrgangsdauer 80 Std.

Lehrgangsort

Loebstaße 18

54292 Trier

Casino

Kontakt

Eileen Kluge

Tel. 0651 207-162

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Kursnummer  16895-0

Ihr Vorteil

  • Nachwuchssicherung im Betrieb
  • Beruflicher Aufstieg und persönliche Weiterentwicklung
  • Praxisnaher Lehrgang
  • Bundeseinheitlicher Fortbildungsprüfungabschluss
  • Als Teil 3 der Meisterprüfung anerkannt

Kursinhalte

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Lerninhalte richten sich nach bundeseinheitlichen Richtlinien des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sowie der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und werden je nach Anforderungen angepasst und erweitert.

Unterrichtszeiten



Samstag

06.09.2025

08:30 - 17:00

Montag

08.09.2025

08:00 - 16:30

Dienstag

09.09.2025

08:00 - 16:30

Mittwoch

10.09.2025

08:00 - 16:30

Donnerstag

11.09.2025

08:00 - 16:30

Freitag

12.09.2025

08:00 - 16:30

Samstag

13.09.2025

08:30 - 17:00

Samstag

20.09.2025

08:30 - 17:00



Hinweis
Auszubildende dürfen nur von Personen ausgebildet werden, die persönlich und fachlich geeignet sind. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Kammer, ob Sie mit dem Abschluss der Weiterbildung ausbilden dürfen. Die bestandene AEVO-Prüfung  berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden.

Informationen zur Prüfung
In dem angegebenen Zeitraum des Kurses findet die Vorbereitung auf die Prüfung statt. Zusammenhängend mit dem Kurs müssen zwei Prüfungen erfolgreich abgelegt werden, um die Qualifikation Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu erwerben.

Die schriftliche Prüfung findet ein bis zwei Wochen nach dem Kurs statt und dauert 180 Minuten. Hier sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten.

Die praktische Prüfung findet ca. sechs Wochen nach Kursende statt. Hierfür muss nach Kursabschluss innerhalb von drei Wochen ein Unterweisungsentwurf angefertigt werden, welcher die Grundlage für die Prüfung darlegt. Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Ziel

Eine Ausbildung mit Qualität ist für die Zukunft Handwerksbetrieben eine sehr zentrale Größe.
Der Ausbilderlehrgang bietet ein solides Grundwissen auch für die Schulung von Auszubildenden mit Problemen auf der Leistungs- oder Verhaltensebene.

Zielgruppe

  • Gesellen/Gesellinnen, die die Meisterprüfung anstreben
  • Gesellen/Gesellinnen in Berufen ohne Meisterpflicht
  • Mitarbeitende mit kaufmännisch oder gewerblicher Berufserfahrung, die die Ausbildung im Betrieb optimieren wollen
  • Personen, die die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach AEVO erwerben wollen
  • Existenzgründer/innen

Arbeitsmaterial

Technische Voraussetzungen: - PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang - Headset (Kopfhörer und Mikrofon) - Webcam

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung

Dozent

Jutta Henzmann

Abschluss

Zeugnis Ausbilder-Eignungsverordnung (anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung)

Förderung

Prüfen Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten:

QualiScheck

Betriebliche Weiterbildung

Aufstiegs-BAföG (bei möglicher Anerkennung als Teil IV der Meisterprüfung)

Die Weiterbildungsmaßnahme "Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt. Anerkennungsziffer: 2021/3171/23

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