Warnhinweis neu
HWK: Nicole Wollscheid

Vorsicht vor manipulierten Rechnungen!

Aus aktuellem Anlass warnt die Handwerkskammer Trier vor manipulierten Rechnungen und rät Mitgliedsbetrieben zur erhöhten Wachsamkeit im Umgang mit Kontodaten und Rechnungen.  

Aktuelle Kontodaten werden von Handwerkerinnen und Handwerkern allein aus Gründen der Kundenorientierung selbstverständlich gerne an die Kunden weitergegeben, sei es auf Geschäftsbriefen in Papierform oder bspw. auch in geschäftlichen Emails oder deren Anhängen. Spätestens die vom Handwerker für seine Arbeiten erstellte Rechnung enthält üblicher Weise die für eine Überweisung durch den Kunden erforderlichen Daten. 

Leider sind diese Bankverbindungsdaten immer häufiger Ziel von Betrügern, die arglose Kunden durch gezielte Manipulation zur Überweisung auf das falsche Konto verleiten. Der Ärger ist oftmals groß, denn Banken haben mittlerweile keine Verpflichtung mehr, Kontoinhaber und Überweisungsempfänger abzugleichen. Die Überweisung kann zudem nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden, oftmals ist das Konto der Betrüger bereits von diesen geräumt, bevor eine Rückbuchung erfolgen kann. 

Neben der Masche, dass Betrüger eine vermeintliche Änderung von Kontodaten vortäuschen und Kunden mit echt wirkenden Anschreiben bzw. Emails zur Überweisung auf ein „neues Konto“ verleiten wollen, ist derzeit im Kammerbezirk eine noch perfidere Masche im Umlauf: 

Dabei fischen Betrüger Originalrechnungen ab und verändern diese Originalrechnungen derart geschickt, dass die arglosen Kunden auf die in der Rechnung benannte Bankverbindung hin eine Überweisung tätigen, gerade bei gewerblichen Kunden nicht selten auch in erheblicher Höhe. 

Erst wenn der Vertragspartner, der tatsächlich ja keinen Geldeingang auf seinem Konto verzeichnen kann, den Betrag anmahnt, wird der Betrug aufgedeckt. Leider ist es in vielen Fällen dann bereits zu spät, der Betrag wurde „auf Nimmerwiedersehen“ abgehoben oder abgebucht, die Ermittlungen der Kriminalpolizei gehen mitunter ins Leere. 

Die Handwerkskammer Trier rät zur erhöhten Aufmerksamkeit und empfiehlt, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine kurze telefonische Abfrage beim Vertragspartner - gerade auch bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen! - kann hilfreich sein, verschiedene „Buchhaltungs-/Überweisungsprogramme“ bieten zudem auch eine Warnfunktion, wenn bereits bekannten Kontoinhabern geänderte Kontodaten zugewiesen werden sollen. Auch eine Rechnungsversand in Papierform und gleichzeitig per Email zwecks Abgleich kann etwaigen Betrügern das Vorgehen durchaus erschweren.  

Selbst wenn im betrieblichen Alltag sicherlich nicht jeder Rechnung entsprechend nachgegangen werden kann, so empfiehlt sich gerade auch bei höheren Rechnungsbeträgen ein sorgsamer Umgang mit den Bankverbindungsdaten.              

Klisch, Martin

Martin Klisch

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