Bauferien in Luxemburg
Termin bereits jetzt vormerken
Viele Handwerksbetriebe, die in Luxemburg im Baubereich arbeiten, müssen den Kollektivurlaub (congé collectif) im Großherzogtum einhalten und die Arbeiten in diesem Zeitraum ruhen lassen, so die Handwerkskammer Trier (HWK). Die Termine wurden nun von der Inspection du Travail et des Mines (ITM) veröffentlicht.
Es gelten folgende Zeiträume:
Hoch- und Tiefbau: Freitag, 27.07. bis Sonntag, 19.08.2018
Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk: Montag, 6.08. bis Freitag 24.08.2018
Gipser und Fassadenmacher: Termin liegt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.
Ausnahmeregelungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Anträge hierfür müssen bis spätestens zwei Monate vor Beginn des Kollektivurlaubs schriftlich an die ITM gerichtet werden. Der Antrag muss über die Anzahl der betroffenen Arbeiter, die Baustelle sowie Anfang und Dauer der Arbeiten Auskunft geben.
Ausführliche Informationen zum Kollektivurlaub mit Angaben, wer genau betroffen ist, sowie das Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen gibt es auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Luxemburg hier.