Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg: Benennung einer Bezugsperson
Unternehmen, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden, sind verpflichtet, die Entsendung im Vorfeld auf der Internetseite der Luxemburger Arbeitsinspektion ITM unter www.itm.lu zu melden. Seit dem 22. Januar müssen im Rahmen der Entsendemitteilung Angaben zu einer sogenannten „Bezugsperson“ gemacht werden. Es muss sich hierbei um eine Person handeln, die während des Einsatzes vor Ort ist. Idealerweise ist diese also einer der entsandten Arbeitnehmer.
Die Bezugsperson, bei der es sich laut ITM nicht um den Arbeitgeber handeln darf, übernimmt keinerlei rechtliche Haftung im Rahmen dieser Aufgabe. Sie soll lediglich als Kontaktperson für die ITM dienen, wenn vor Ort Kontrollen durch die Luxemburger Behörde erfolgen.
Die Meldung der Entsendung von reinen Transportleistungen ist derzeit bis zur Ausarbeitung und Umsetzung der entsprechenden europäischen Sonderregelung für Entsendungen von Kraftfahrern im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr außer Kraft gesetzt.
Fragen zum Thema Entsendung beantwortet das Helpcenter der ITM unter der Telefonnummer 00352 247 76100 oder E-Mail: contact@itm.lu.
Des Weiteren steht die Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer Trier für Fragen und Beratungen rund um das Thema Einsätze in Luxemburg zur Verfügung.