Gepr. Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

wenige Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 2.000,00 €

Prüfung: 400,00 €

förderfähig

Unterricht

07.07.2025 - 12.08.2025

Block 1: 07.07.-16.07. / Block 2: 28.07.-12.08.2025/ Block 3: 1 Woche im Anschluss; Uhrzeiten: 8.30-15.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 208 Std.

Lehrgangsort

Trier

Kontakt

Claudia Marx

Tel. 0651 207 402

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Kursnummer  16846-0

 Fit werden für Führungsaufgaben im Betrieb
(als Teil III der Meisterprüfung anerkannt)

Ihr Vorteil

  • Betriebswirtschaftliches/kaufmännisches Wissen erlangen
  • Bei Gehaltsverhandlungen profitieren
  • Beruflich aufsteigen
  • Marktchancen verbessern und Zukunft sichern
  • Mehr Handlungskompetenz im Unternehmen erlangen
  • Betriebsführung erlernen
  • Planung von Projekten optimieren
  • Staatlich anerkannter Abschluss
  • Als Teil III der Meisterprüfung anerkannt 

 Wichtig für wen?

  • Gesellen/-innen, die die Meisterprüfung anstreben
  • Gesellen/-innen in Anlage B-Berufen (ohne Meisterpflicht)
  • Nachwuchsführungskräfte, die eine branchenübergreifende kaufmännische Qualifizierung mit staatlich anerkanntem Abschluss anstreben

Inhalte

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Wahlpflichthandlungsbereich: Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen (Dieses Modul findet im Anschluss an Block 2 ab Januar/Februar 2025 statt - 40 UE, Vollzeit)

Bildungsveranstaltung "Geprüfte/r Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt. Anerkennungsziffer: 2021/3336/23

Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!

Prüfungsverordnung: hier

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Prüfen Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten:

QualiScheck

Aufstiegs-BAföG (bei möglicher Anerkennung als Teil III der Meisterprüfung)

Zertifizierung