Die kaufmännische "Meisterweiterbildung"!
Ihre Vorteile
- Beruflich aufsteigen - Ihr Karriereschritt nach der kaufmännischen Berufsausbildung
- Kaufmännische Leitung im Betrieb übernehmen
- Betriebserfolg aktiv mitgestalten
- Bundeseinheitlicher Lehrgang - anerkannt nach § 42 HwO
- DQR Stufe 6 - gleichgestellt mit dem Handwerksmeister und dem Bachelor-Abschluss
- Die erfolgreich abgelegte Prüfung ermöglicht Ihnen die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Gepr. Betriebswirt/in (HwO) - der Prüfungsteil Personalmanagement wird angerechnet
Zielgruppe
- Bürokaufleute, Kaufleute für Büromanagement, Industriekaufleute, Automobilkaufleute und Fachverkäufer/innen
- Aufstiegsfortbildung für Nachwuchskräfte und kaufmännische Mitarbeitende
- Mitarbeitende Familienangehörige mit einer kaufmännischen Ausbildung
Inhalte
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
- Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
- Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen
- Personalwesen gestalten und Personal führen
Unternehmensführung und Marketing
Der Bereich "Unternehmensführung und Marketing" verschafft Ihnen einen Überblick über volkswirtschaftliche Zusammenhänge und deren Einfluss auf ein Unternehmen, um auf dieser Basis Stärken und Schwächen des Betriebes zu erkennen sowie Chancen und Risiken abzuleiten. Sie lernen betriebliche Funktionen und Organisationsstrukturen kennen, erhalten Einblick in geltende Rechtsvorschriften (z. B. Bürgerliches Recht, Handwerksordnung, Wettbewerbs- und Steuerrecht) und befassen sich mit verschiedenen Marketingzielen sowie mit den entsprechenden Instrumenten zu deren Umsetzung.
Rechnungswesen
Das Thema "Rechnungswesen" führt Sie ein in das umfangreiche Wissen rund um betriebliche Finanzen: Sie befassen sich mit der ordnungsgemäßen Durchführung der verschiedenen Planungsrechnungen sowie deren Kontrolle, Analyse und Maßnahmen der Optimierung.
Personalmanagement
Der Bereich "Personalmanagement" führt Sie ein in das umfangreiche Wissen rund um das betriebliche Personalwesen, u. a. das Recruiting unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften und weiterer Vorgaben, Vertragsmanagement und Personalführung.
Ausbildereignungsprüfung
Der "AdA - Ausbildung der Ausbilder" ist ebenfalls Bestandteil der Fortbildung, diesen können Sie gerne bei uns in Vollzeit oder Teilzeit erwerben.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Termine.
Ihre Investition
Fachwirt: (400 Ustd. zzgl. Wissenschecks + Selbstlernphasen)
4.820 Euro zzgl. 400 Euro Prüfungsgebühren + Lehrgangsunterlagen
Ausbilderschein: 600 Euro zzgl. Prüfungs- und Lehrgangsunterlagen
Aufstiegs-Förderung
- 50% Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Darlehensmöglichkeiten über KFW
Bei Prüfungserfolg:
1. 50% Erlass auf die Darlehenssumme
2. 2.000 Euro Aufstiegs-Bonus
Zulassungsvoraussetzungen § 2
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis,
3. den anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und zur Geprüften Fachffrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung,
4. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk,
5. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetezs zum Industriemeister oder zur Industriemeisterin oder zu einem Fachmeister doer zu einer Fachmeisterin oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin,
6. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
7. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss jeweils inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
Der bundesweit anerkannte Lehrgang schließt mit einer Fortbildungsprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Trier ab und berechtigt nach § 42 HwO die Berufsbezeichnung "Geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung (HwO)" zu führen.
Der Lehrgang ist eingestuft auf Niveau 6 des DQR (www.dqr.de).
Das erfolgreiche Ablegen der Prüfung ermöglicht die Zulassung zur Prüfung zum Fortbildungslehrgang "Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (HwO)". Der Prüfungsteil "Personalmanagement" wird im Gepr. Betriebswirt anerkannt.
Ihr Dozent
Christian Marton
Weitere Informationen: https://aufstieg-im-handwerk.de/fachwirt-hwo/inhalte-fachwirt/
Prüfungsverordnung: hier
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