Ohne eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf kein Handwerker innerhalb des eigenen Gewerks kleine elektrotechnische Arbeiten durchführen.
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung schriftlich festgelegt sind, durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.
Innerhalb des Unternehmens ist es jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Zielgruppe
Gesell/-innen, Meister/innen, Techniker/innen, Ingenieur/innen, Mitarbeiter/innen mit einer handwerklichen Ausbildung.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im Elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Bitte den entsprechenden Nachweis beifügen!
Unterrichtszeiten
Dienstag | 11.03.2025 | 17-21 |
Dienstag | 18.03.2024 | 17-21 |
Samstag | 22.03.2025 | 8-15 |
Dienstag | 25.03.2025 | 17-21 |
Dienstag | 01.04.2025 | 17-21 |
Samstag | 05.04.2025 | 8-15 |
Montag | 07.04.2025 | 7:45-16:15 |
Dienstag | 08.04.2025 | 7:45-16:15 |
Mittwoch | 09.04.2025 | 7:45-16:15 |
Donnerstag | 10.04.2025 | 7:45-16:15 |
Freitag | 11.04.2025 | 7:45-16:15 |
Ihre Dozenten
Thorsten Blasl
Lucien Nau
Lehrgangsabschluss
Sachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 (Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich nach 3-5 Jahren einer Nachschulung zu unterziehen)
Hinweis: Mit diesem Lehrgang kann keine Eintragung § 7a HWO beantragt werden.
Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. In der Praxis kann eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten also z. B. ein Möbel- und Küchenmonteur sein, der die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgreich absolviert hat und über das theoretische und praktische Wissen verfügt, um Elektroherde und elektrische Betriebsmittel fachgerecht und sicher in Möbeln anschließen zu können.
Welche Aufgaben darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) durchführen
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf einfache artfremde elektrische Tätigkeiten ausführen, wenn diese mit ihrer ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Diese festgelegten Tätigkeiten müssen vom Unternehmer in der Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beschrieben werden und es müssen wiederkehrende gleichartige Tätigkeiten mit für den Verwendungszweck abgesicherten Übergabepunkten sein.
Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.
Die Ausbildung umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein Praxismodul. Im theoretischen Teil werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Betriebsmitteln vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Im praktischen Teil vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.
Inhalt
Elektrische Anschlüsse, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen beruflichen Tätigkeit stehen, können und dürfen nur nach erfolgreicher Teilnahme durchgeführt werden. Elektrofachkräfte müssen auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrungen sowie Kenntnisse der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen mögliche Gefahren erkennen, um übertragene Arbeiten zweifelsfrei beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur Elektrofachkraft notwendig, die auf das erlaubte Tätigkeitsfeld beschränkt ist.
Für alle genannten Berufsgruppen gemeinsam:
- Elektrotechnische Grundlagen mit Praxisübungen
- Gefahren / Wirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen
- Begriffsklärung nach DIN-VDE
- Prüfen der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung nach DGUV 3
- Anschluss von Wechsel- und Drehstromverbrauchern
- Arten und Verlegung von Kabeln und Leitungen
- Funktion und Arten von Überstromschutzeinrichtungen
- Messtechnik mit zweipoligen Messgeräten und digitalen Messgeräten
- Messungen nach DIN VDE 0701 und Prüfprotokolle
- Abschlussprüfung
Beispiele für Arbeiten am vorhandenen Leitungsnetz:
Tischler:
- Anschließen von Elektroherd, Kochmulde, Kühlschrank, Dunstabzugshaube und Möbelbeleuchtung, Elektrische Jalousien in Betrieb nehmen
Installateure und Heizungsbauer
- Anschließen von Heizung, Heizungspumpe, Raumlüftungsgerät, Potenzialausgleich
- Anschließen von Warmwasserboiler, Zirkulationspumpe, Potenzialausgleich
Metallbauer / Schlosser, Rollladen- und Jalousiebauer
- Anschließen von Motoren - Drehrichtungsänderung, Rolltore und Hebebühnen.
Was darf eine EFKffT nicht
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf zum Beispiel keine Arbeiten an elektrischen Anlagen erledigen und auch keine elektrische Anlage erweitern. Ein Hausmeister darf also nicht beauftragt werden, Instandhaltungsarbeiten am Versorgungsnetz durchzuführen.
Die EFKffT unterliegt innerhalb eines Unternehmens der Fachverantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft. Außerhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens darf die EFKffT nicht tätig werden. Sie gilt dann als elektrotechnischer Laie. Bei einem möglichen Unternehmenswechsel müssen alle fachlichen Qualifikationen im Bereich der Elektrotechnik dem neuen Unternehmer und seiner verantwortlichen Elektrofachkraft erneut nachgewiesen werden.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen keine wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Dies ist in der DGUV Information 203-071 in Abschnitt 5.1 "Anforderungen an Prüfpersonen" ausdrücklich festgehalten.
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