Einsatz von Fremdpersonal. Leiharbeit und Werkverträge

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 291,55 €

Unterricht

14.11.2024

10 - 16 Uhr

Tagesseminar

Lehrgangsdauer 6 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Herzogenbuscher Str. 12

54292 Trier

Industrie- und Handelskammer Trier

Kontakt

Claudia Marx

Tel. 0651 207 402

cmarx--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Kursnummer  16837-0

Viele deutsche Unternehmen arbeiten regelmäßig mit Fremdpersonal zusammen. Gründe dafür sind der Fachkräftemangel, Kosten- und Flexibilisierungsgesichtspunkte. Jedoch birgt der Einsatz von Fremdpersonal zahlreiche Risiken, die sich durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und Vertragsausführung minimieren lassen. In der Praxis sehr wichtig ist die Abgrenzung zwischen der Leiharbeit und einem Werkvertrag. Oftmals kommt es zum Abschluss von Werkverträgen, bei denen es sich tatsächlich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt. Kontrollen durch die Hauptzollämter können im Falle illegaler Beschäftigung und Lohndumping zu Bußgeldern führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal nach deutschen Recht, aber auch im grenzüberschreitenden Kontext. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Abgrenzung zwischen der Leiharbeit und dem Einsatz von Subunternehmern.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an deutsche Unternehmen, die sowohl Fremdpersonal aus dem Inland als auch aus dem Ausland einsetzten.

Programm

Einführung

- Formen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der EU

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Arbeitnehmerentsendegesetz
- Mindestlohngesetz, allgemeinverbindliche Tarifverträge
- Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie

Leiharbeit in der Praxis

- Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit
- Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitverhältnissen
- Gesetzliche Höchstüberlassungsdauer
- "Equal Day" und "Equal Treatment"
- Vorsichtig bei Mehrfachüberlassungen
- Abgrenzung Gemeinschaftsbetrieb
- Branchenspezifische Besonderheiten, Baubranche

Einsatz von Subunternehmen und andere Formen des Fremdpersonaleinsatzes

- Abgrenzung Werkvertrag  - Arbeitnehmerüberlassung
- Risiko Scheinwerkverträge
- Abgrenzung freier Mitarbeiter  - Arbeitnehmer
- Risiko Scheinselbstständigkeit

Risiken minimieren

- Rechtsfolgen und Risiken bei illegaler Beschäftigung
- Durchgriffshaftung in der Leistungskette
- Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen
- Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch den Zoll

Grenzüberschreitender Einsatz von Fremdpersonal

- Einsatz von Fremdpersonal aus der EU, dem EWR und Drittstaaten
- Regelungen zur Sozialversicherung
- Aktuelles zur Fachkräfteeinwanderung: Die neue Chancenkarte

Referent: Kai F. Sturmfels, Rechtsanwalt, LL. M., Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Wendler Tremml, Düsseldorf

Teilnahmegebühr: 245 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden, zahlbar nach Erhalt der Rechnung inkl. Mittagsimbiss, Snacks, Kaffee, Tee und Kaltgetränke

Anmeldeschluss: 11. November 2024

Die durchführende Institution der Veranstaltung ist das IHK/HWK-Europa- und Informationscentre Rheinland-Pfalz, Trier (EIC). Ihre Anmeldedaten werden an das EIC, Frau Lübeck zur weiteren Bearbeitung und Rechnungsstellung weitergeleitet.

Datenschutz: Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung digital gespeichert werden.

Organisatorisches: Die Präsentation erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail. Im Nachgang zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.

Ansprechpartner: Dagmar Lübeck, Tel.: 0651/97567-16, E-Mail: luebeck@eic-trier.de

Zertifizierung