Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Eigene Fachkräfte ausbilden!
Ihr Vorteil
- Nachwuchssicherung im Betrieb
- Beruflicher Aufstieg und persönliche Weiterentwicklung
- Modulbaustein zur Meisterprüfung
- Praxisnaher Lehrgang
- Bundesweit gültig
- Mit Prüfung und Zeugnis
Kursinhalte
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Zielgruppe
- Gesellen/Gesellinnen, die die Meisterprüfung anstreben
- Gesellen/Gesellinnen in Berufen ohne Meisterpflicht
- Mitarbeitende mit kaufmännisch oder gewerblicher Berufserfahrung, die die Ausbildung im Betrieb optimieren wollen
- Personen, die die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach AEVO erwerben wollen
- Existenzgründer/innen
Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung
Hinweis
Auszubildende dürfen nur von Personen ausgebildet werden, die persönlich und fachlich geeignet sind. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Kammer, ob Sie mit dem Abschluss der Weiterbildung ausbilden dürfen. Die bestandene AEVO-Prüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden.
Lehrgangsabschluss
Zeugnis (anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung)
Kosten
600 Euro Kursgebühren
180 Euro Prüfungsgebühren
zzgl. Fachbücher
Informationen zur Prüfung
In dem angegebenen Zeitraum des Kurses findet die Vorbereitung auf die Prüfung statt. Zusammenhängend mit dem Kurs müssen zwei Prüfungen erfolgreich abgelegt werden, um die Qualifikation Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu erwerben.
Die schriftliche Prüfung findet ein bis zwei Wochen nach dem Kurs statt und dauert 180 Minuten. Hier sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten.
Die praktische Prüfung findet ca. sechs Wochen nach Kursende statt. Hierfür muss nach Kursabschluss innerhalb von drei Wochen ein Unterweisungsentwurf angefertigt werden, welcher die Grundlage für die Prüfung darlegt. Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
Prüfungsverordnung: hier
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.