Asbestsanierung für das Bauhauptgewerbe (TRGS 519 Anlage 4) - Nachschulung

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 250,00 €

Unterricht

08.02.2025

Tagesseminar von 8 - 16 Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 8 Std.

Lehrgangsort

Loebstraße 18

54292 Trier

Besprechungsraum1 / Casino

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Kursnummer  16761-0

Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind.

Wichtig für wen?
Handwerksmeister/innen oder-gesell/-innen sowie Facharbeiter/innen des Bauhauptgewerbes mit bereits erworbenem Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4

Inhalte

Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen

Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerke-spezifisch)

Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustellen-einrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeits-plan/Anzeige der Arbeiten mit Übun-gen/Gruppenarbeit
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung

Teilnahmevoraussetzung
Bereits erworbener Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4. Dieser Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.

Abschluss
Zertifikat mit Teilnahmebestätigung

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Dozent

Uwe Kollmann

Zertifizierung