Teilnehmerstimme aus dem letzten Kurs:
"Durch die Weiterbildung zum Geprüften Polier lerne ich die gesetzlichen Grundlagen für meine tägliche Arbeit kennen. Meine Erwartungen an den Kurs haben sich erfüllt. Ich freue mich schon auf die nächste Weiterbildung bei der Handwerkskammer in Trier."
Daniel Horn aus Bergweiler
Als Geprüfte/r Polier/in im Hoch- oder Tiefbau die Karriere fördern!
Bindeglied zwischen Facharbeiter und Bauleiter - Bauprozesse planen, steuern und überwachen
Ihr Vorteil
- Bauprozesse im Hoch- und Tiefbau überblicken und steuern
- Als Weisungskompetentes Bindeglied auf der Baustelle agieren
- Verantwortungsvolle Tätigkeiten auf dem Bau übernehmen
- Umfangreiches Fachwissen an Kollegen und Auszubildende weitergeben
- Erwerb des Nachweises über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA 21
(gemäß MVAS 1999 Schulungsgruppe (E) innerorts, Landstraßen)
- Bundesweit anerkannter Lehrgang
Wichtig für wen?
- Ambitionierte Fachkräfte aus Bauunternehmen
- Zukünftige Führungskräfte
Seminarinhalte
- Baubetrieb
- Bautechnik Hoch- und Tiefbau
- Spezialqualifikation "Hochbau und Bauen im Bestand" oder
- Spezialqualifikation Tiefbau "Erd-, Straßen- und Kanalbau"
- Mitarbeiterführung u. Personalmanagement
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO))
Zulassungsvoraussetzungen
5 Jahre Berufspraxis Bau inklusive Lehrzeit Bauberuf oder
Mindestens 3 Jahre Berufspraxis Bau, wenn ein anderer baufremder Lehrberuf erlernt wurde oder
6 Jahre Baupraxis
Rechtliche Grundlage
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin" vom 6. September 2012
Abschluss
Der bundesweit anerkannte Lehrgang schließt mit einer Fortbildungsprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Trier ab. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Polier/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Aufstiegs-Förderung
- 50% Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Darlehensmöglichkeiten über KFW
Bei Prüfungserfolg:
1. 50% Erlass auf die Darlehenssumme
2. 2.000 Euro Aufstiegs-Bonus
Prüfungsverordnung: hier
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