Ausbilder Eignungsverordnung (AEVO) - Präsenz in Gerolstein (Vollzeit)

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 600,00 €

Prüfung: 180,00 €

förderfähig

Unterricht

01.07.2024 - 12.07.2024

08:00 bis 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 100 Std.

Lehrgangsort

Hauptstr. 3
54568 Gerolstein

Nina Harig

Tel. 0651 207-176

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Kursnummer  16721-0



Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Eigene Fachkräfte ausbilden!

Ihr Vorteil

  • Nachwuchssicherung im Betrieb
  • Beruflicher Aufstieg und persönliche Weiterentwicklung
  • Modulbaustein zur Meisterprüfung
  • Praxisnaher Lehrgang
  • Bundesweit gültig
  • Mit Prüfung und Zeugnis

Kursinhalte

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Zielgruppe

  • Gesellen/Gesellinnen, die die Meisterprüfung anstreben
  • Gesellen/Gesellinnen in Berufen ohne Meisterpflicht
  • Mitarbeitende mit kaufmännisch oder gewerblicher Berufserfahrung, die die Ausbildung im Betrieb optimieren wollen
  • Personen, die die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach AEVO erwerben wollen
  • Existenzgründer/innen

Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung 

Lehrgangsabschluss
Zeugnis (anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung)

Kosten
600 Euro Kursgebühren
180 Euro Prüfungsgebühren
zzgl. Fachbücher

Informationen zur Prüfung
In dem angegebenen Zeitraum des Kurses findet die Vorbereitung auf die Prüfung statt. Zusammenhängend mit dem Kurs müssen zwei Prüfungen erfolgreich abgelegt werden, um das Prüfungszeugnis "Ausbilder-Eignungsverordnung" zu erhalten.

Die schriftliche Prüfung findet ein bis zwei Wochen nach dem Kurs statt und dauert 180 Minuten. Hier sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten.

Die praktische Prüfung findet ca. sechs Wochen nach Kursende statt. Hierfür muss nach Kursabschluss innerhalb von drei Wochen ein Unterweisungsentwurf angefertigt werden, welcher die Grundlage für die Prüfung darlegt. Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation oder und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.

Prüfungsverordnung: hier

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Prüfen Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten:

QualiScheck

Aufstiegs-BAföG (bei möglicher Anerkennung als Teil IV der Meisterprüfung)

Bildungsfreistellung

Zertifizierung