Berufe A-Z - Hochbaufacharbeiter (m/w/d)

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Hochbaufacharbeiter (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Hochbaufacharbeiter (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Kollmann, Petra

Petra Kollmann

Beraterin in der Passgenauen Besetzung/Willkommenslotsen

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-232

Fax 0651 207-267

pkollmann--at--hwk-trier.de