Berufe A-Z - Buchbinder (m/w/d)
Du willst die schönsten Seiten des Berufslebens kennenlernen? Bei deiner Arbeit als Buchbinder wird das möglich. In diesem Metier sorgst du für die richtige Verpackung von Texten und Bildern.Viele Leseratten erfreuen sich bei Büchern nicht nur am Inhalt, sondern auch an der exklusiven äußeren Aufmachung. Künstlerisch gestaltete Einbände aus kostbarem Leder beispielsweise können bei Bücherfreunden sogar die Sammelleidenschaft wecken. Als Buchbinder stellst du solche Sonder- und Einzelanfertigungen mit künstlerischem Anspruch her.
Zu den Highlights deines Handwerks zählt dabei das Einbanddesign. Für diese Aufgabe solltest du Geschick und technisches Verständnis mitbringen. Mit Hilfe dieser Eigenschaften stellst du Zeitschrifteneinbände, Kästen und Kassetten aus verschiedenen Materialien her. Zu deinen Aufgaben als Buchbinder gehört es auch, alte Bücher wieder nutzbar zu machen und Bilder in den richtigen Rahmen zu bringen. Zudem fertigst du unter anderem Gold- und Farbschnitte an und kümmerst dich um Prägungen.
Falzen, schneiden, heften, kleben
In der Serienfertigung und Druckweiterverarbeitung helfen dir Spezialmaschinen und Automaten. Du falzt, schneidest, heftest und klebst angelieferte Druckbögen, die dann als Buch, Zeitschrift, Kalender oder Werbeprospekt auf den Markt kommen. Die Arbeit als Buchbinder bietet dir viele Möglichkeiten, dich eigenständig und künstlerisch zu entfalten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.