Berufe A-Z - Bauzeichner (m/w/d)
Der Architekt hat schöne Ideen und der Bauingenieur kümmert sich um die solide Umsetzung. Aber du als Bauzeichner sorgst dafür, dass wirklich alle auf der Baustelle einen Plan haben. Aus den Skizzen der Architekten und den Berechnungen der Ingenieure machst du Pläne, mit denen jeder am Bau arbeiten kann. Erst mit Hilfe deiner Vorarbeit wird ein Haus, eine Brücke, eine Straße gebaut oder eine Grünanlage angelegt.Für deine Arbeit als Bauzeichner ist Gewissenhaftigkeit eine Grundvoraussetzung. Denn deine Darstellung des Gebäudes, einzelner Teile, der Konstruktion oder des Baugrundstücks muss exakt sein. Im Berufsalltag brauchst du dazu meistens keinen spitzen Bleistift mehr, sondern benutzt eine CAD-Software für computergestütztes Design.
Auch wenn sich ein Großteil der Arbeit im digitalen Raum abspielt - du musst die Baustelle sehr genau kennen: Welches Material wird wie verarbeitet? Wo kommt es zum Einsatz und in welcher Menge wird es benötigt? Deine Pläne enthalten präzise Angaben über Raummaße, Elektro- und Wasserleitungen, Anschlüsse und Platzierung aller im Gebäude notwendigen Anlagen. Du darfst keinen Winkel vergessen - selbst wenn ein Bauwerk auch noch so große Ausmaße annimmt.
Du übernimmst Verantwortung und kannst gut reden
Das verlangt von dir viel Verantwortungsbewusstsein und auch eine ordentliche Portion Kreativität. Außerdem solltest du gute Kommunikationsfähigkeiten an den Tag legen - für Fachgespräche mit Bauleitern oder Architekten.
Während deiner Ausbildung setzt du einen Schwerpunkt für deinen Arbeitsbereich: Das kann Hochbau, Ingenieurbau oder Tief-, Straßen- und Landschaftsbau sein. Generell hast du als Bauzeichner gute Aussichten - egal, ob du bei einem Bauamt, in einem Architektur- oder Ingenieurbüro oder bei einer Baufirma mit eigener Planungsabteilung beschäftigt bist. Auch Bauträger oder Fertigteilhersteller für das Baugewerbe können dir ausgezeichnete Chancen bieten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.