Berufe A-Z - Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)
Dank deiner Hilfe läuft es eigentlich immer und überall - wenn es um Wasser geht. Denn als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sorgst du unter anderem dafür, dass das kühle oder warme Nass zuverlässig aus dem Hahn kommt.In diesem Beruf stattest du Haushalte und Betriebe mit Wasseranschlüssen und Sanitäranlagen aus. Bei sehr großen industriellen Versorgungsanlagen gilt es dabei oftmals ganz individuelle Lösungen zu finden. Du baust zudem Anlagen für die Wasserversorgung und -entsorgung, richtest moderne Bäder ein und kümmerst dich um umweltschützende Energietechnik wie etwa bei Solaranlagen. Und das ist nicht alles: Du erstellst und wartest auch Heizungsanlagen und verstehst Regel- und Steuertechnik.
Mit Köpfchen und Spezialwerkzeugen installierst und checkst du regelmäßig Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen - hochmoderne Systeme, bei denen es um Umweltschutz und Energieeinsparung geht. Dabei arbeitest du auf Baustellen oder direkt beim Kunden zu Hause. Als fachkundiger Berater hast du Kontakt mit Menschen und erklärst den Kunden die Anlagen.
Mit Sorgfalt und Freude am Teamwork
Bei der Installation beziehungsweise Wartung von Gasgeräten und -leitungen ist Sorgfalt lebensnotwendig. Das ist aber nicht die einzige Anforderung. Du solltest auch mit englischsprachigen Unterlagen umgehen können, dich mit Vorschriften auskennen und gerne im Team arbeiten. Wenn du diese Voraussetzungen mitbringst, dann hast du die richtigen Anlagen, um Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik zu werden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 775,00 € |
2. Lehrjahr: | 855,00 € |
3. Lehrjahr: | 955,00 € |
4. Lehrjahr: | 1050,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.