Welche Soforthilfen können Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern in RLP beantragen?
Die Bundesregierung stellt finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung für Betriebe von bis zu 10 Mitarbeitern. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ergänzt das Programm mit dem günstigen „Corona Soforthilfe Kredit RLP“.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen zur Antragstellung!
Die Soforthilfen sehen folgende Unterstützung vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte:
- Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm (Antragstellung bis 31.05.2020)
- Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land (Antragstellung bis 30.06.2020)
- Gesamte Soforthilfe bis zu 19.000 Euro
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
- Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm (Antragstellung bis 31.05.2020)
- Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land (Antragstellung bis 30.06.2020)
- Gesamte Soforthilfe bis zu 25.000 Euro
Der Antrag für den Bundes-Zuschuss wird über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt, der Sofort-Kredit des Landes wird über die Hausbank beantragt.
Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP finden Sie hier!
Antrag und Unterlagen zu den Corona-Soforthilfen des Bundes finden Sie im nachstehenden Download!