QualiScheck
Handwerkskammer Trier

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Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was wird gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.
  • Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten bzw. von mind. 200 Unterrichtseinheiten in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage § 53b des BBiG oder § 42b der HwO können nur gefördert werden, wenn sie nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de) gefördert werden können.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Gefördert werden maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z. B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind).
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Antragstellung

  • Der Antrag muss bis spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
  • Die Anmeldung zu der Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung



https://www.qualischeck.rlp.de



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