Internatsmäßige Unterbringung während der ÜLU

Für Ausbildungsbetriebe, die nicht Mitglied der SOKA BAU sind



Wenn die überbetrieblichen Lehrgänge zum täglichen Pendeln unzumutbar oder einfach per ÖPNV schlicht nicht pünktlich erreichbar sein sollten, kann internatsmäßige Unterbringung als Übernachtungsmöglichkeit in Trier (und Umgebung) beantragt werden. Dazu wird bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein Anmeldebogen angefordert, mit dem der Auszubildende sich selbst bei einer anerkannten Unterbringungsstätte anmelden bzw. von seinem Ausbildungsbetrieb angemeldet werden kann. Die Kosten für die Unterbringung trägt ab 2021 der Ausbildungsbetrieb. Die Auszubildenden müssen einen Eigenanteil für Verpflegung leisten.Die Fahrtkosten zur ÜLU sind grundsätzlich vom Betrieb zu übernehmen.

Insbesondere für noch nicht volljährige Auszubildende setzt die Handwerkskammer Trier die internatsmäßige Unterbringung im Kolpinghaus Warsberger Hof voraus. Als einzigem Träger des echten Jugendwohnens in Trier ist nur dort eine 24-Stunden-Aufsicht sowie sozialpädagogische Betreuung sichergestellt. Die Auszubildenden erhalten nach dem Lehrgang täglich ein warmes Abendessen sowie diverse Angebote zur gemeinsamen Freizeitgestaltung durch pädagogische Fachkräfte. Für die Halbpension entrichten die Auszubildenden vor Ort einen Eigenbeitrag von aktuell 45,00 € pro Woche.



 

 Kontakt

Classen, Simon

Simon Classen

Sachbearbeiter Überbetriebliche Lehrlingsausbildung

Tel. 0651 207-156

Fax 0651 207-56156

sclassen--at--hwk-trier.de

 

 Kontakt

Laub, Natalie

Natalie Laub

Sachbearbeiterin Überbetriebliche Lehrlingsausbildung

Tel. 0651 207-153

Fax 0651 207-56200

nlaub--at--hwk-trier.de