Infos zum "Lehrling des Monats"

Mit der Auszeichnung "Lehrling des Monats" wirbt die Handwerkskammer Trier in Kooperation mit den Innungen und Kreishandwerkerschaften des Bezirks für die hochwertige, attraktive und zukunftsträchtige Ausbildung in Handwerksberufen.

Für die Auszeichnung in Frage kommen insbesondere Lehrlinge ab dem 2. Ausbildungsjahr. Sie sollten sich z.B. durch besonders gute Leistungen im Betrieb, in der Berufsschule und auch in der überbetrieblichen Ausbildung sowie durch Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Kundenorientierung, Teamfähigkeit und Belastbarkeit auszeichnen. Besonders gewürdigt werden kann z.B. auch ein über die Ausbildung hinausgehendes ehrenamtliches Engagement.

Kurzum: Gesucht sind junge Persönlichkeiten, die in besonderer Weise geeignet sind, Vorbild für andere Lehrlinge und "Werbeträger" für eine handwerkliche Ausbildung zu sein.

Die ausgezeichneten Lehrlinge erhalten ein Präsent und eine Urkunde der Handwerkskammer. Die Ehrung erfolgt vor Ort im Betrieb, wozu auch jeweils die örtlichen Medien eingeladen werden. Eine Berichterstattung über die Auszeichnung erfolgt selbstverständlich auch im Deutschen Handwerksblatt der Handwerkskammer Trier, im "Compagnon" der Kreishandwerkerschaften sowie auf den Internetseiten der Handwerkskammer.

Eine solche Ehrung ist daher nicht nur eine Würdigung der individuellen Leistungen des einzelnen Lehrlings, sondern auch indirekt eine Auszeichnung für die Ausbildungsbetrieb, der sich damit positiv in der Öffentlichkeit darstellen kann.

Vorschläge für eine solche Auszeichnung können insbesondere von Ausbildungsbetrieben, aber auch von dritter Seite (Berufsschullehrer, Prüfungsausschüsse usw.) eingereicht werden, wobei in jedem Fall eine Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erfolgt.

Die Bewerbung kann formlos bei der Handwerkskammer oder den Kreishandwerkerschaften des Bezirks eingereicht werden. Als Orientierungshilfe und Vorlage wird jedoch der Bewerbungsbogen der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft empfohlen.