Häufig gestellte Fragen zur Meisterausbildung
Das Meister-BAföG muss bei der für Sie zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. dem Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
Da dazugehörige Formblatt B sowie die Anlage zum Formblatt B wird von der Handwerkskammer ausgefüllt.
Die Gebührenbescheide (Rechnungen) werden unabhängig einer BAföG-Förderung an den/die Kursteilnehmer/in versendet. Die Gebühren sind vom/von Kursteilnehmer/in an die Handwerkskammer zu zahlen.
Die Zahlungen vom BAföG-Amt sowie von der KfW-Bank erhält der Kursteilnehmer.
Teil III – Während der Lehrgangslaufzeit werden drei Modulprüfungen durchgeführt. Über die dort erzielten Punkte erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Die Endnote wird jedoch erst nach Ablegung aller drei Modulprüfungen durch den Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
Teil IV – Hier wird gleich nach Lehrgangsende die schriftliche Prüfung abgehalten. Die dazugehörige praktische Prüfung bzw. Präsentation wird erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Das Prüfungsergebnis wird nach Ablegung beider Prüfungsteile schriftlich bekannt gegeben.
Ansprechpartner
Referatsleiterin Prüfungswesen
Tel. 0651 207-234
Fax 0651 207-56237