Einstellung von Baustellen und handwerklichen Tätigkeiten in Luxemburg
Durch großherzoglichen Erlass vom 18. März 2020 sind ab Freitag, 20. März, 17 Uhr, sämtliche Baustellen in Luxemburg einzustellen. Handwerkliche Tätigkeiten jeglicher Art können demnach nur noch in der eigenen Werkstatt ausgeführt werden. Zugelassen sind lediglich dringende, unvorhergesehene Tätigkeiten, die der Sicherheit der Bevölkerung dienen. Ausgenommen sind ebenfalls Bautätigkeiten an Krankenhäusern und an für die Bekämpfung des Coronavirus „kritischen Bereichen“. Demnach sind auch sämtliche Tätigkeiten betroffen, die deutsche Handwerker grenzüberschreitend in Luxemburg ausführen. Bei Nichteinhaltung hat die Luxemburger Regierung Bußgelder vorgesehen, die bis zu 4.000 Euro betragen können. Der entsprechende Erlass (auf französischer Sprache) ist hier abrufbar.