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Coronavirus: Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen

Die Meldungen zum Coronavirus überschlagen sich. Klar ist, dass es erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Leben geben wird. Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 klargestellt: "Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen." Wir informieren Sie zeitnah, sobald nähere verlässliche Informationen vorliegen. Zur Pressemeldung der Bundesregierung gelangen Sie hier!

Schwalbach, Matthias

Dr. Matthias Schwalbach

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