Aufstiegs-BAföG
Jeder Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, das sogenannte Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 Euro. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.
Für diese Fortbildungen können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen:
- Meisterprüfungen
- Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)
- Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)
- Geprüfter Polier Hoch- und Tiefbau
- Ausbilder-Eignungsverordnung (anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung - nur im Rahmen der Meisterprüfung)
Wie wird gefördert?
- Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 50 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).
- Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.
- Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.
- Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.
So sieht die optimale Förderung für Ihre Fortbildungsschulung aus:
50 % der Gesamtkosten als Zuschuss
50 % als freiwilliges KfW Darlehen (mind. 2 Jahre zins- und tilgungsfrei)
-> bei bestandener Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen!
Somit zahlt der Lehrgangsteilnehmer im Idealfall nur 25 %!
Zu den Antragsformularen:
Auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung können Sie direkt die Antragsformulare ausfüllen. www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html