Berufe A-Z - Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
Manchmal lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen, wenn du den richtigen Platz in der Arbeitswelt suchst. Als Fachkraft für Lagerlogistik bist du der Profi für Güter und deren Lagerung.Die Arbeit als Fachkraft für Lagerlogistik erfordert viele verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten: Du musst mit den unterschiedlichsten Waren, darunter Gefahrgüter und verderbliche Ware, fachgerecht umgehen können. Beim Gütereingang entlädst und kontrollierst du sie, prüfst die Begleitpapiere und kennst dich zudem mit den Zoll- und Gefahrgutvorschriften aus. Und du erhältst die Qualität und den Wert der Güter während der Lagerzeit.
Zu deinen Aufgaben gehört es auch, die Güter zu wiegen, zu messen, zu zählen und mit Fördermitteln sicher zu bewegen. Du kennzeichnest zudem Transportgüter, kontrollierst Lagerbestände und dokumentierst Veränderungen mit Hilfe von Branchensoftware.
Orientierung am Kunden
Du verwendest geeignete Transportverpackungen und Füllmaterialien, ermittelst Gewicht und Raumbedarf von Gütern und bereitest Kommissionierungen vor. Die Sendungen stellst du mit Ladelisten und Beladeplänen für vorgegebene Verkehrsmittel zusammen und sicherst so den Informations- und Materialfluss als Teil eines logistischen Prozesses. Deine Arbeitsaufträge führst du als Fachkraft für Lagerlogistik natürlich immer kundenorientiert aus.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.