Berufe A-Z - Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d)
Bodenbearbeitung, Ernte und Umweltpflege: In der Landwirtschaft kommen teilweise riesige Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen zum Einsatz. Ähnliches gilt für Baustellen, im Forst oder auf Sport- und Golfplätzen. Wenn ein solcher Mähdrescher, Traktor oder ein anderes Gerät den Geist aufgibt, dann kommst du als Land- und Baumaschinenmechatroniker.Die unterschiedlichen Maschinen haben es in sich: Hydraulik, Pneumatik, Elektronik und Elektrik. Da musst du mit Köpfchen und Laptop Fehler aufspüren und manchmal auch richtig anpacken. Quasi als Tausendsassa reparierst du selbstständig so ziemlich alles Motoren und Getriebe, vom Mähdrescher bis hin zu Forst- und Baumaschinen. Auch Gartengeräten und Maschinen für die Landschaftspflege nimmst du dich an.
Zupacken und mit Köpfchen arbeiten
In diesem Beruf gibt es Abwechslung in Hülle und Fülle: Du arbeitest in Reparaturwerkstätten oder an der frischen Luft. Du bist nicht nur im Service für alles vom Traktor bis zu von Um- und Anbaugeräten tätig, sondern hast in der Kundenberatung auch Umgang mit Menschen.
Zupacken musst du out- wie indoor. Aber du brauchst auch Talent und Wissen, um die Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen instand zu setzen und zu warten. Alles in allem: Ein Wahnsinnsspektrum, das von Metallbearbeitung bis hin zu Hightech reicht.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 750,00 € |
2. Lehrjahr: | 830,00 € |
3. Lehrjahr: | 930,00 € |
4. Lehrjahr: | 1000,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.