Internatsmäßige Unterbringung während der ÜLU
Für Ausbildungsbetriebe, die nicht Mitglied der SOKA BAU sind
Wenn die überbetrieblichen Lehrgänge zum täglichen Pendeln unzumutbar oder einfach per ÖPNV schlicht nicht pünktlich erreichbar sein sollten, kann internatsmäßige Unterbringung als Übernachtungsmöglichkeit in Trier (und Umgebung) beantragt werden. Dazu wird bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein Anmeldebogen angefordert, mit dem der Auszubildende sich selbst bei einer anerkannten Unterbringungsstätte anmelden bzw. von seinem Ausbildungsbetrieb angemeldet werden kann. Die Kosten für die Unterbringung trägt ab 2021 der Ausbildungsbetrieb. Die Auszubildenden müssen einen Eigenanteil für Verpflegung leisten.Die Fahrtkosten zur ÜLU sind grundsätzlich vom Betrieb zu übernehmen.
Insbesondere für noch nicht volljährige Auszubildende setzt die Handwerkskammer Trier die internatsmäßige Unterbringung im Kolpinghaus Warsberger Hof voraus. Als einzigem Träger des echten Jugendwohnens in Trier ist nur dort eine 24-Stunden-Aufsicht sowie sozialpädagogische Betreuung sichergestellt. Die Auszubildenden erhalten nach dem Lehrgang täglich ein warmes Abendessen sowie diverse Angebote zur gemeinsamen Freizeitgestaltung durch pädagogische Fachkräfte. Für die Halbpension entrichten die Auszubildenden vor Ort einen Eigenbeitrag von aktuell 37,50 € pro Woche.
Eine alternative Unterbringung ist möglich, erfordert aber bei minderjährigen Auszubildenden die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der bestehenden Kooperationsvereinbarungen und Regularien in anderen Unterbringungsstätten eine Unterbringung und evtl. auch eine Kostenübernahme nicht garantieren können. Alternative Unterbringungsstätten in Trier sind: